Vorläufiges Logo des Förderkreises Radio NWW e.V.

Vereinsname:

Förderkreis Radio NWW e.V.

 

Vereinssitz:

Der Sitz des Förderkreises Radio NWW e.V. ist Diedorf.

 

Vereinsziele:

Der Förderkreis Radio NWW hat das Ziel, den Betrieb und den Weiterbestand von Radio NWW als Veranstalter eines Radioprogramms in der Region Augsburg und Umgebung zu fördern. Dabei werden im Rahmen der Möglichkeiten, die dem Verein zur Verfügung stehen, finanzielle Mittel sowie strukturelle Förderung gewährt. Dies können z.B. die Übernahme der Kosten für Dienstleistungen oder Sachleistungen sein, die zum Betrieb von Radio NWW benötigt werden. Der Förderkreis Radio NWW kann das Hörfunkprojekt Radio NWW so lange fördern, bis durch die Mitgliederversammlung etwas Anderes beschlossen wird. Sollte Radio NWW als Radiostation Gewinne erwirtschaften, welche den Sendebetrieb langfristig aufrecht erhalten können, wird die Förderung von der Mitgliederversammlung neu bewertet und kann, im Falle eines langfristig angelegten, kommerziellen Betriebes des Senders, auch ganz eingestellt werden. Die Förderung des Projektes Radio NWW kann so lange gewährt werden, wie das Projekt als ein Hörfunkprogramm betrieben wird, welches unabhängig von kommerziellen Richtlinien handelt, welche in gravierender Weise auf das Programm einwirken. Das Programm von Radio NWW muss für eine Förderung frei von Ideologie, hauptsächlichen wirtschaftlichen Interessen, politischer Ausrichtung und anderer, das Programm stark beeinflussender Tendenzen bleiben. Der/die Veranstalter von Radio NWW werden nur unter diesen Voraussetzungen gefördert. Die Förderung des Projektes Radio NWW erfolgt unabhängig von dessen Rechtsform. Lediglich die Förderung nach der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft, durch die Gewinnanteile an Mitglieder oder Dritte ausgeschüttet werden, ist ausgeschlossen. Der Förderkreis Radio NWW ist ein Verein, um Förderung für den Betrieb von Radio NWW zur Verfügung zu stellen. Er ist nicht Veranstalter des Hörfunkprogramms Radio NWW.

 

Mitgliedschaft:

Der Förderkreis Radio NWW e.V. nimmt ordentliche Mitglieder, sowie Fördermitglieder auf. Ordentliches Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder das 16. und zusätzlich eine Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegt. Fördermitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Mitgliedsantrag erfolgt schriftlich in elektronischer oder Papierform. Der Antrag muss rechtsgültig unterzeichnet sein und beim Förderkreis Radio NWW e.V. eingereicht werden. Vom Förderkreis Radio NWW kann zur Antragstellung ein barrierefreies Antragsformular zur Verfügung gestellt werden. Ein Mitgliedsantrag ist jedoch auch unter Angabe folgender Daten formlos möglich: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Art der gewünschten Mitgliedschaft, Datum der Unterschrift und die Unterschrift selbst. Anschließend wird der Antrag geprüft und über die Mitgliedschaft im Vorstand entschieden. Der Förderkreis Radio NWW gibt die Daten seiner Mitglieder niemals an Dritte weiter. Die Daten werden lediglich zum Zwecke der Führung einer Vereinsmitgliedschaft erhoben. Die Datenschutzerklärung erhalten Mitglieder und Interessierte mit dem Mitgliedsantrag oder auf der Webseite des Vereines: foerderkreis.radio-nww.de. Mit der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Mitglieder haften im Rahmen einer Tätigkeit für den Förderkreis Radio NWW nicht mit ihrem Privatvermögen, es sei denn, ein grob fahrlässiges Vorgehen wird nachgewiesen.

 

Ehrenamtliche Vereinsarbeit:

In der Regel ist die Mitarbeit im Förderkreis Radio NWW ehrenamtlich. Unter gewissen Voraussetzungen, z.B. bei besonders hohen Aufwendungen, kann jedoch eine Aufwandspauschale von bis zu 300 € im Monat gezahlt werden. Hierfür muss jedoch der erhöhte Aufwand gegenüber dem Vorstand nachgewiesen werden.

 

Ausschluss von Mitgliedern:

Über den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes kann die Mitgliederversammlung in einer Regelversammlung oder einer gesondert einberufenen Versammlung entscheiden. Der Ausschluss kann dann beschlossen werden, wenn sich die Mitgliederversammlung in einer Abstimmung dafür entscheidet. Grundlage für ein Ausschlussverfahren ist der anhaltende Verstoß gegen die Vereinsziele oder nachhaltige und absichtliche Schädigung des Vereins oder Störung der Vereinsarbeit oder der Arbeit des geförderten Projekts, Radio NWW. Grund können auch grobe und anhaltende Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen sein, welche im Zusammenhang mit der Arbeit des Vereines oder Radio NWW stehen. Vor einer Entscheidung ist dem Betroffenen Gelegenheit der Gegendarstellung einzuräumen und die Entscheidungsgrundlage zur Einleitung einer Ausschlussabstimmung zu erörtern.

 

Mitgliedsbeiträge:

Im Vereinsbetrieb des Förderkreises Radio NWW, werden die Mitgliedsbeiträge durch die Mitgliederversammlung in einer Abstimmung bestimmt. Ein Anfangsbeitrag wird bei

Gründung wie folgt festgesetzt: Ordentliche Mitglieder, Jahresbeitrag 50 €, Fördermitglieder, Jahresbeitrag: mindestens 60 € oder nach eigenem Ermessen höher. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Anfang des neuen Geschäftsjahres auf das angegebene Vereinskonto des Förderkreises Radio NWW e.V. zu entrichten. Bei sozialer Indikation, etwa bei Menschen, die am oder nahe des gesetzlichen Existenzminimums leben, kann der Regelbeitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft auf 25 € jährlich herabgesetzt werden. Der Antragsteller hat hierfür seine Bedürftigkeit gegenüber dem Förderkreis Radio NWW nachzuweisen. Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand können in sozialen Ausnahmefällen per Einzelentscheidung eine Anpassung des Beitrags eines Mitgliedes für das laufende Geschäftsjahr beschließen. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum Anfang eines Geschäftsjahres fällig. Ehrenmitgliedschaften, die unentgeltlich sind, können ausschließlich durch einen Beschluss der Hauptversammlung in Ausnahmefällen erfolgen.

 

Mitgliederversammlung:

Gesetzlich vorgeschrieben, findet mindestens 1 mal im Jahr eine Mitgliederversammlung statt. im Rahmen Dieser werden die vereinsrechtlich vorgeschriebenen Abläufe erfolgen und darüber hinaus eine Möglichkeit für Mitglieder gegeben, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und mitzuwirken. Eine Mitgliederversammlung findet beim Förderkreis Radio NWW in Präsensform, hybrider oder in online-Form statt. Gibt mindestens 1 Mitglied seine Teilnahme an der Mitgliederversammlung in online-Form bekannt, so findet die Versammlung entweder in hybrider oder in Online-Form statt. In jedem Fall aber, muss einem Mitglied die Teilnahme auf technischem Wege über Mittel der Fernkommunikation ermöglicht werden. Grundsätzlich entscheidet die Mitgliederversammlung über alle vereinsinternen Angelegenheiten und Abläufe, sofern Diese nicht in gesonderten Regelungen bestimmten Arbeitsgruppen, Ausschüssen oder dem Vereins vorstand übertragen sind. Die Mitgliederversammlung des Förderkreises Radio NWW e.V. ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder an der Versammlung teilnehmen und sich an den Abstimmungen beteiligen.

 

Vorstand:

: Der Vereins vorstand beim Förderkreis Radio NWW besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand nach § 26 BGB, einem 2. Vorstand sowie einem Kassenwart. Sind die Positionen des Stellvertreters und des Kassenwartes zeitweise nicht besetzbar, so kann die Position des Kassenwartes vorübergehend auch durch den geschäftsführenden Vorstand ausgeübt werden. Dieser Zustand erfordert jedoch die Wahl und Besetzung der unbesetzten Positionen in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung binnen 6 Monaten. Der Vorstand des Förderkreises Radio NWW hat die Aufgabe, die Geschäfte des Vereines im Sinne dieser Satzung zu führen und

im Rahmen dieser Führung alle Entscheidungen zu treffen, welche den Zielen des Förderkreises Radio NWW dienlich sind. Hierzu ist der Vorstand berechtigt, im Sinne des Vereines Verträge abzuschließen, Gelder zu verwalten und die Betriebsmittel des Vereines für dessen Ziele einzusetzen. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und leitet diese. Der geschäftsführende Vorstand ist des Weiteren mit der Aufgabe betraut, den Förderkreis Radio NWW, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu vertreten. Er ist befugt, für Aufgaben weitere Personen wie Dienstleister, etwa Steuerberater, Rechtsanwälte aber auch Handwerker und Experten sowohl innerhalb des Förderkreises Radio NWW e.V. als auch außerhalb zu beauftragen. Der Vorstand oder dessen Beauftragte, sofern es sich um Vereinsmitglieder handelt, haften nur bei grober Fahrlässigkeit mit ihrem Vermögen.

Vereinsvermögen und Spenden:

Der Förderkreis Radio NWW verwendet erwirtschaftete Gelder wie Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie vorhandenes Vermögen, ausschließlich für die Realisierung der Vereinsziele und der damit verbundenen Ausgaben und Kosten. Eine Gewinnausschüttung an Mitglieder oder Dritte ist ausgeschlossen. An den Förderkreis Radio NWW getätigte Spenden können nicht durch den Spender oder Dritte zurückgefordert werden. Lediglich durch den Nachweis eines gesetzlichen Verstoßes beim oder im Zusammenhang mit dem Spendenvorgang, oder durch die Auswirkungen anderer gesetzlicher Bestimmungen, welche im Zusammenhang mit der einzelnen Spende gelten, können zur Rückgabe der Spende an den Spender bzw. bevollmächtigten Personen führen.

 

Kassenprüfung:

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird ein Kassenprüfer gewählt. Vorschläge für einen Kassenprüfer können von den Mitgliedern in die Versammlung eingebracht werden. Diese

können sowohl vereinsintern als auch extern erfolgen. Der Vorgeschlagene muss sich vor der Mitgliederversammlung dazu bereit erklären, das Amt des Kassenprüfers anzunehmen. Ebenso kann auf Mehrheitswunsch in der Mitgliederversammlung, statt der Wahl eines Kassenprüfers, auch ein Kassenprüfungsausschuss aus mindestens 2 Mitgliedern gebildet werden. Dem Kassenprüfungsausschuss kann auch eine Person außerhalb des Vereines angehören, sofern sich diese dazu bereiterklärt. Der Kassenprüfer oder Kassenprüfungsausschuss kann auch eine Fachkraft, die außerhalb des Vereines steht, mit den Aufgaben betrauen. Sollte dies zusätzliche Kosten verursachen, muss dies mit dem Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung, geklärt und von einem der beiden Organe genehmigt werden.

 

Geschäftsjahr:

Das Geschäftsjahr beginnt mit jedem 01.05. eines Jahres und endet mit dem 30.04.

 

Auflösungsbestimmungen:

Der Förderkreis Radio NWW löst sich auf, wenn die Arbeit, im Sinne dieser Satzung, langfristig nicht mehr möglich ist. Kurzfristige Ausfälle der Vereinsarbeit, wie etwa Krankheit von Aufgabenträgern oder kurzfristige Engpässe in Finanzen

und Ressourcen, können hingegen nicht zu einer Erzwingung der Vereinsauflösung führen. Die Auflösung des Förderkreises Radio NWW e.V. ist von mindestens einem Organ des Vereines zu beantragen und den Mitgliedern sind die Gründe der Auflösung zur Abstimmung vorzulegen. Ist der Verein juristisch nicht mehr handlungsfähig, so kann der Vorstand die Auflösung nach dem Nachweis des Fehlens einer Handlungsfähigkeit vollziehen. Wird der Verein inmitten eines laufenden Geschäftsjahres aufgelöst, so werden sowohl Regelbeiträge als auch Beiträge von Fördermitgliedern und ermäßigte Beiträge anteilig an die Mitglieder zurückerstattet. Über das restliche Vermögen entscheidet eine außerordentliche Mitgliederversammlung, welche der Vorstand vor der Auflösung des Vereines anberaumt. Diese Mitgliederversammlung ist unter den gleichen Bedingungen beschlussfähig, wie eine regelmäßige, jährliche Mitgliederversammlung. Der Verein wird auch dann aufgelöst, wenn das Projekt Radio NWW in einer förderwürdigen Form nicht mehr existiert. In diesem Fall werden Fördermittel, die nach vollständiger Begleichung aller noch angefallenen Kosten des Sendebetriebes bis zur Einstellung von Radio NWW nicht verbraucht sind, durch den Förderkreis Radio NWW von Radio NWW zurückverlangt.

 

Änderung dieser Satzung:

Diese Satzung kann durch die Mitgliederversammlung unter folgenden Voraussetzungen geändert werden: Es müssen mindestens 50 % aller Mitglieder die zum Zeitpunkt der Sitzung stimmberechtigt sind, anwesend sein und 2/3 der Anwesenden für die Änderung oder Erneuerung der Satzung in Gänze oder in Teilen stimmen. Auch eine schriftliche Abstimmung unter allen Mitgliedern kann eine Änderung der Satzung herbeiführen.

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